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Update Zutrittsverbot


Liebe Familien,

 

auf Grund einer vom Bundesrat bestätigten Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, gab es Anpassungen bei unserem Aushang bezüglich des Betretungsverbotes in unsere Kita. Die angepassten Stellen sind in rot geschrieben.

 

Betretungsverbot1Betretungsverbot2

 

Für Sie, liebe Familien, kommt es dadurch zu keinen weiteren Einschränkungen.

 

Ausnahmen:

  • Bei Ein- und Umgewöhnungen benötigen auch die Eltern einen Nachweis über ein negatives Testergebnis. Dieser muss zweimal die Woche bei  der Kita-Leitung vorgelegt werden. (gerne auch per Mail) Wir empfehlen einmal zu Beginn der Woche und zum Ende der Woche (z.B. Montag und Donnerstag). Oder einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz.

  • Ebenso bei geplanten Elterngesprächen müssen alle Teilnehmer einen Nachweis erbringen, da es zu einem längeren Aufenthalt in der Kita kommt.

 

Da das Zutrittsverbot für das in Kita- und Horteinrichtungen tätige Personal gilt, werden alle unsere Kollegen nun zweimal pro Woche in unserer Einrichtung getestet. Somit versuchen wir mögliche Infektionsketten schnellstmöglich zu erkennen und reagieren zu können.

 

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

 

Liebe Grüße

Ihr Team P&A

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 10. Mai 2021

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